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BVerwG, 18.08.2008 - 8 B 46.08 (8 B 105.07) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Inhalt des Gebots des rechtlichen Gehörs und Voraussetzungen eines Gehörsverstoßes - Zulässiger Gegenstand der Anhörungsrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 20.06.2007 - 1 K 1599/04
- BVerwG, 18.04.2008 - 8 B 105.07
- BVerwG, 18.08.2008 - 8 B 46.08 (8 B 105.07)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08
Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des …
Auszug aus BVerwG, 18.08.2008 - 8 B 46.08
Es verpflichtet das Gericht aber nicht, den Tatsachenvortrag oder der Rechtansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 - und vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 - juris). - BVerwG, 17.08.2007 - 8 C 5.07
Umfang des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht; …
Auszug aus BVerwG, 18.08.2008 - 8 B 46.08
Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile der Beschwerdeschrift in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (Beschlüsse vom 17. August 2007 - BVerwG 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4 und vom 21. Juli 2005 - BVerwG 9 B 9.05 - juris). - BVerwG, 21.07.2005 - 9 B 9.05
Rechtmittel gegen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts
Auszug aus BVerwG, 18.08.2008 - 8 B 46.08
Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile der Beschwerdeschrift in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (Beschlüsse vom 17. August 2007 - BVerwG 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4 und vom 21. Juli 2005 - BVerwG 9 B 9.05 - juris).
- BVerwG, 18.04.2008 - 8 B 105.07
Bewertung einer den Verlust eines zurückgeforderten Vermögenswertes bezweckenden …
Auszug aus BVerwG, 18.08.2008 - 8 B 46.08
Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss vom 18. April 2008 - BVerwG 8 B 105.07 - wird zurückgewiesen. - BVerwG, 02.11.2006 - 7 C 10.06
Vermögenseinziehung durch Urteil eines sowjetischen Militärtribunals; …
Auszug aus BVerwG, 18.08.2008 - 8 B 46.08
Es verpflichtet das Gericht aber nicht, den Tatsachenvortrag oder der Rechtansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 - und vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 - juris). - BVerwG, 01.04.2008 - 9 A 12.08
Auszug aus BVerwG, 18.08.2008 - 8 B 46.08
Das ist aber gerade nicht Aufgabe und Gegenstand einer Anhörungsrüge (Beschluss vom 1. April 2008 - BVerwG 9 A 12.08 - juris).
- BVerwG, 29.01.2009 - 9 B 1.09
Verbesserung des prioritären Lebensraumtyps "Auwald" unter Brücken durch ein …
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kommt nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht ernsthaft in Erwägung gezogen hat, etwa weil es auf den wesentlichen Kern des Vorbringens der Beteiligten nicht eingeht, sofern dieses Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 , und vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ; Beschlüsse vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 und vom 18. August 2008 - BVerwG 8 B 46.08 - juris). - BVerwG, 22.02.2010 - 4 B 69.09
Reichweite der Änderungsmöglichkeiten bei Wideraufgreifen des Verfahrens
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kommt nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht ernsthaft in Erwägung gezogen hat, etwa weil es auf den wesentlichen Kern des Vorbringens der Beteiligten nicht eingeht, sofern dieses Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ; BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 und vom 18. August 2008 - BVerwG 8 B 46.08 - juris). - BVerwG, 05.08.2010 - 5 B 10.10
Begründetheit einer Anhörungsrüge infolge einer bloßen Nichterwähnung einzelner …
Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile der Beschwerdeschrift in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst (stRspr, vgl. Beschluss vom 18. August 2008 - BVerwG 8 B 46.08 - juris sowie BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 -1 BvR 168/89 u.a. - BVerfGE 87, 363 ).